Androhung von Zwangsgeld
Werden Steuererklärungen nicht fristgerecht beim Finanzamt eingereicht, kann die Behörde ein Zwangsgeld androhen und festsetzen. Um dies abzuwenden, sollte man der Aufforderung des Finanzamts also tunlichst nachkommen. Doch dies ist gar nicht so einfach, wie zum Beispiel in dem vorliegenden Fall, in dem das Finanzamt leider nicht mitteilt, was es denn nun will. Doch dafür fällt das angedrohte Zwangsgeld auch recht milde aus.
(Quelle: NWB Nr. 8 vom 23.02.2024 – NWB AAAAJ-59902)