Als Stilblüte bezeichnet man Formulierungen, die durch einen Missgriff in der Wortwahl oder Wortstellung, durch Versprecher oder durch Mehrdeutigkeit ungewollt komisch wirken.
Auch in der Welt des Steuerrechts gibt es diesbezüglich viel zum Schmunzeln. Sehen Sie selbst.
Stilblüte vom 05.10.2019
(Quelle: NWB Nr. 41 vom 05.10.2019 Seite 3040)
„Erläuterung zur Festsetzung.
Laut Mitteilung der Zulagestelle für die Riesterrente, gehören die Steuerbürger nicht zum berechtigten Personenkreis. Die Riesterrente konnte daher steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 12.10.2018.
Die Änderung erfolgt auf Grund einer Mitteilung der Zentralen Zulagestelle für Altersversorgung.“